Update – Fristverlängerung

Am 17.12.2020 hat der Bundestag, am Tag darauf der Bundesrat die EEG-Novelle 2021 beschlossen.

Im gleichen Rahmen wurde die Frist der Schätzmöglichkeit bei der Abgrenzung Dritter um ein Jahr verlängert!

Somit ist der neue Stichtag der 31.12.2021!

Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen gesetzeskonform auszurichten.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben und noch auf der Suche nach passenden mobilen Lösungen sind, stehen wir Ihnen jederzeit als kompetenter Partner für Ihre individuelle Beratung zur Verfügung – gerne per Web-Meeting oder auch vor Ort.